PKW KLASSEN

PKW KLASSEN
PKW – Führerscheinklassen im Überblick
Nach den neuen Führerscheinrichtlinien vom 19.1.2013
B - PKW
Definition Klasse B:
Kraftwagen (ausgenommen Krafträder)bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.
Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.
Voraussetzung:
Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre (BF17)
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse:
AM und L
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
BE - PKW mit Anhänger
Definition Klasse BE:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht der Kombination von mehr als 3,5 t. Anhänger über 750 kg bis max. 3,5 t begrenzt.
Voraussetzung:
Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre (BF17)
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse:
keine
Theoretische Ausbildung BE:
keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung BE:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
B96 - Anhängerschulung
Definition Klasse B96:
Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Voraussetzung:
Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre (BF17)
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse:
keine
Theoretische Ausbildung BE:
keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
- Theorie: 2,5 Stunden a 60 Minuten
- Praktische Übungen: 3,5 Stunden a 60 Minuten
- Fahren im Realverkehr 1 Stunde a 60 Minuten
Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Da der Antrag bearbeitet und ein neuer Führerschein erstellt werden muss, ist auch eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Mit der von uns ausgestellten Teilnahmescheinigung kann
durch die Führerscheinstelle die Schlusselzahl 96 eingetragen
werden.
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
ADRESSE
Fahrschule Slanina
Hindenburgstraße 1
93128 Regenstauf
Tel.: 09402/3520
eMail: info@fahrschule-slanina.de
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