TRAKTOR KLASSEN

TRAKTOR KLASSEN

Traktor – Führerscheinklassen im Überblick

Nach den neuen Führerscheinrichtlinien vom 19.1.2013

Klasse T

Definition Klasse T:

Zugmaschinen:

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Voraussetzung:

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h – 18 Jahre bei 60 km/h
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

AM und L

Mindestalter:

16 Jahre

Einschluss:

Klassen L und AM

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten
Ersterwerb: 
12 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff. 
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, B, L):
6 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: nicht erforderlich
Autobahnfahrten: nicht erforderlich 
Nachtfahrten: nicht erforderlich

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet.

Klasse L

Definition Klasse L:

Zugmaschinen:

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Voraussetzung:

Mindestalter: 16 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

keine

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten

Ersterwerb: 
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff. 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1 oder AM): 
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung:

Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet.